Politik oder keine Politik – ist das die Frage?
Politik oder keine Politik – ist das die Frage?

Politik oder keine Politik – ist das die Frage?

Kritische Anmerkungen zu Michael Huemer „Wider die Anmaßung von Politik“
von Michael von Prollius
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Kaum etwas erregt die Gemüter derart wie Politik. Mit Politik ist stets die Staatsfrage verbunden, wenn auch heute der Staat nur selten in Frage gestellt wird. Das ist radikalen Denkern überlassen, also denen, die an die Wurzel (ad radix) gehen. Michael Huemer, Professor für Philosophie an der Universität von Colorado, widmet sich eingehend einer solchen Wurzel-behandlung. In Insider-Kreisen ist seine Monographie „The Problem of Political Authority“ bekannt, die den Untertitel trägt „An Examination of the Right to Coerce and the Duty to Obey“. Erstmals in deutscher Sprache liegen nun zentrale Aufsätze vor, die Thomas Leske dankenswerterweise ausgewählt, übersetzt und verlegt hat.[1] Das Cover des Bandes mit dem treffenden Titel „Wider die Anmaßung der Politik“ trägt die Aufschrift „Michael Huemer über das Unrecht der Drogen-, Einwanderungs- und Waffengesetze und die Tugend der Politikverdrossenheit“. Damit sind die Themen des Sammelbandes benannt, die zugleich Konstituanten von Huemers Werk darstellen.

Huemers Standpunkt

Michel Huemer versteht sich als philosophischer und politischer Anarchist. Seine wissenschaftliche und weltanschauliche Position wird als „moralischer Realismus“ und „ethischer Intuitionalismus“ bezeichnet. Dementsprechend geht Huemer davon aus, dass es eine objektive und nicht eine auf subjektive Perzeption und Präferenz beschränkte Moral gibt. Diese kann zudem von jedermann wahrgenommen werden und bildet so die Grundlage der Ethik. Offenkundig vertritt Michael Huemer eine doppelte Sonderposition: Anarchismus in Verbindung mit moralischem Intuitionalismus.
Während Cicero konstatierte: „Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.“ stellt Huemer letztlich jedwede Staatlichkeit und Zuständigkeit öffentlicher Politik in Frage. In seinem politischen Hauptwerk „The Problem of Political Authority“ argumentiert Huemer, dass bindende politische Autorität eine Illusion, kein Staat legitim und die Masse des Regierungshandelns unrecht sei. Huemer verwirft die Theorie des Gesellschaftsvertrags mangels existierendem Vertrag und mangels Zustimmungsfähigkeit durch alle vernünftigen Menschen. Huemer verwirft auch das demokratische Prinzip, weil eine zahlenmäßige Mehrheit keinen Zwang begründen könne, keine Staatsführung selbst demokratischen Prinzipien genüge und Gleichheit keine individuellen Rechte aushebeln könne, zumal politische Legitimität selbst ein Gleichheitsverstoß sei. Der Nutzen guten Regierungshandelns durch eine Unterordnung unter das Recht könne keine Autorität begründen, da sie ohne Auswirkung auf den Nutzen des Regierungshandelns bleibe. Historisch sei eine starke Neigung von Menschen zur Unterordnung gegeben. Da autoritäre Institutionen sehr gefährlich seien, wertet der amerikanische Philosoph die Erschütterung des Vertrauens in Institutionen mit Herrschaftsanspruch als eine soziale Wohltat.
Dem lässt sich ähnlich kurz entgegnen: Illusion, politikwissenschaftlich übersetzt: Konstruktivismus, bildet zusammen mit machtpolitischem Realismus die zentrale Ursache für politisches Handeln. Ein Staat kann durchaus legitim sein und sogar viel Gutes tun – Menschen schreiben Staatsführungen regelmäßig Legitimität zu. Die Metapher des Gesellschaftsvertrags ergibt Sinn und ist nützlich, wie der Staat selbst, ohne dass es einen Vertrag geben muss, wie unter anderem Richard A. Epstein aufzeigt. In der Tat begehen Staatsangehörige massenhaft Unrecht und genügen selten demokratischen Prinzipien. Entscheidend ist indes nicht die unbestrittene Tatsache, sondern einerseits ihr Ausmaß im Verhältnis zu den rechtmäßigen Handlungen und andererseits, was zu tun ist, um dem entgegenzuwirken. Es gibt unter Menschen keine fehlerlose Ordnung; Menschen sind nicht fehlerlos. Es kann nützlich sein, Rechte an die Regierung zu übertragen – eine Ordnung ohne Herrschaft des Rechts strebt zu einer Herrschaft des Stärkeren oder aber zu dessen Einhegung durch das Recht. Das zeigen Empirie und Theorie, wie Huemer selbst zugibt. Indes sollte Staatsführungen tatsächlich stets mit Misstrauen begegnet und darüber hinaus ihr Einfluss permanent eingedämmt werden.

Irrungen und Wirrungen

Huemer argumentiert zudem: Bei gleicher Stärke zweier Parteien sei ein Konflikt irrational. Die Zentralisierung von Macht lade zur Ausbeutung und zum Missbrauch durch die Mächtigen ein. Demokratie verhindere das Schlimmste, sei aber aufgrund der Irrationalität der Wähler mangel-behaftet. Verfassungsmäßige Restriktionen blieben häufig wirkungslos, weil die Regierung sie durchsetzen müsse. Die Gewaltenteilung scheitere, weil die verschiedenen Teile der Regierung zusammen eine Ausdehnung des Staates betrieben, statt die Rechte der Bürger zu schützen. Die überlegene Alternative sei daher die Anarchie, die auf echten Vertragsbeziehungen basiere, Polizei privatisiere und auf Streitkräfte verzichte, zumal Guerillakrieg mitunter eine wirksamere Verteidigung darstelle.
Diese Argumentation hat manches für sich, lässt jeweils aber auch ganz andere Schlüsse zu und endet leider in einer Anmaßung. Zwei Parteien sind nie objektiv gleich stark und nehmen sich auch nicht so war; David kann Goliath besiegen. Sobald das Schlimmste verhindert wurde, ist viel erreicht. Was schon vollkommen? Wer statt einer heute primär abschreckenden Landesverteidigung durch Streitkräfte den vermeintlichen wirksameren Guerillakrieg als Alternative preist, ist ein Spinner.

Moral oder nicht Moral, das ist hier die Frage

Um der Argumentation Huemers gerecht zu werden, erscheint es angebracht zwischen verschiedenen Argumentationsfeldern zu unterscheiden: Moral und Ethik einerseits, Historie und Empirie andererseits, schließlich noch das Koordinationsproblem (privat oder öffentlich). Eine dezidierte Auseinandersetzung ist an dieser Stelle zwar nicht möglich. Offenkundig rennt Huemer allerdings mit seiner Staatskritik auch bei Minarchisten offene Türen ein. Gleichwohl überzeugen mich seine weitergehenden Überlegungen nicht. Ein modernes Gemeinwesen kann nicht auf Moral gebaut sein, sondern bedarf des Rechts. Recht erwächst aus Konventionen, die wiederum das Ergebnis von Kooperation sind; die gab es bereits, bevor der Mensch über die Welt zu philosophieren begann (siehe dazu auch Paul Robinson: Pirates, Prisoners & Lepers. Lessons from Life outside the law). Menschen handelten und aus ihrem Handeln entwickelten sich auf gegenseitigen Nutzen abstützende Maxime noch bevor der Verstand eine Moral entworfen hatte. Henry Hazlitt hat daher in „The Foundations of Morality“ den Begriff „Mutualismus“ vorgeschlagen, um das unzureichende Konzept des „Utilitarismus“ abzulösen. Noch eingängiger fand er „soziale Kooperation“.
Das Problem moralischer Intuition ist, dass sie von Mensch zu Mensch variiert, selbst wenn es erhebliche Schnittmengen gibt. Und in dem Moment, wo sie als Richtschnur benötigt wird, ist sie nicht unbedingt und nicht eindeutig abrufbar. Intuition dürfte zudem nur ein Teil des Moralphänomens sein, sozusagen eine individuelle Komponente. Sie ist aber nicht einfach da, genauso wenig wie Gott die Moral den Menschen gegeben hat. Moral hat sich aus der Kooperation von Menschen entwickelt, genauso wie Sprache und Geld. Moral ist kein Produkt des Verstands. Der Begriff Moral beschrieb ursprünglich wie Menschen tatsächlich handeln und mitunter welche Handlung von ihnen erwartet wurden.
Der Nutzen von Moral als Fundament für ein Gemeinwesen ist zweifellos erheblich, aber auch begrenzt. Mit Ludwig von Mises gilt: „Alles, was dazu dient, die soziale Ordnung zu bewahren, ist moralisch, alles, was dem diametral gegenüber steht, ist unmoralisch.“ Moral ist ein weiches Bindemittel, hilfreich, aber nicht hart genug. Moral ist nicht einklagbar und taugt nicht als abstraktes Regelsystem, anders als Recht. Moral ist nicht objektivierbar, es sei denn aus Moral wird Recht. Das gilt umso mehr sobald der Rahmen der überschaubaren Gruppe überschritten wird und es um anonyme, heterogene Großgesellschaften geht. In der Kleingruppe mag Moral zum Ordnungserhalt genügen, wenn sie auch Gefahr läuft, durch mächtige Gruppenmitglieder oder Anführer willkürlich angewandt zu werden. Das gilt umso mehr als Menschen dazu neigen, Normen zu ihrem Vorteil auszulegen. Eine Gesellschaft kommt indes nicht ohne Recht und Gesetz aus. Zudem wäre die schriftliche Niederlegung der Moral ein Entwicklungsfortschritt für die Gruppe, weil aus Implizitem so Explizites wird. Die Konstruktion einer Vertragsgesellschaft ist indes der unzulängliche Versuch, individuelle und gruppenbasierte Mechanismen auf die res publica zu übertragen. Es gibt eine Nachfrage nach Recht. Und es gibt eine Nachfrage nach Politik. Beide sind berechtigt. Beide lassen sich kritisieren, aber nicht aus der Welt schaffen. Beide erfüllen wichtige Aufgaben, ohne dass es einen Ersatz für sie gibt.

Klassisch-liberale Perspektiven auf den Staat

Aus der Perspektive des klassischen Liberalismus bleibt ein Minimalstaat unverzichtbar. Fünf Perspektiven namhafter Sozialphilosophen auf den Staat verdeutlichen das.
Anthony de Jasay argumentiert stets im Sinne einer anarchischen Ordnung, macht kontinuierlich die Eigeninteressen der Staatsadepten sichtbar und kritisiert die Forderung nach einer notwendigen Unterwerfung unter das Mehrheitsprinzip, ist aber selbst nur ein Anarchist mit Augenzwinkern: „Anarchie ist erstrebenswert, aber unmöglich.“ Der gebürtige Ungar zeigt, dass sich Konventionen zu maßgeblichen normativen Standards entwickeln können, ohne konstitutionelle, evolutorische oder naturrechtliche Begründung, allein von individueller Freiheit ausgehend. Kollektive Zwangsmechanismen von Staatsführungen hält de Jasay nicht für individuell legitimierbar. Sobald es aber einen Staat gibt, muss jedes Individuum die staatliche Macht hinnehmen, und Menschen tun das nahezu, wenn auch nicht vollkommen freiwillig. So steht es ihnen frei, den Staat nicht als Resultat ihrer freiwilligen Zustimmung, sondern als aufgezwungen zu kritisieren.
Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek entstammen der guten alten Welt von gestern, die dem Minimalstaat am nächsten kam. Bekanntlich war Mises der Auffassung, Anarchie seit etwas für Engel und die Aufgabe des Staates, den er für einen Gewalt- und Unterdrückungsapparat hielt, sei es, den Menschen zu nutzen. Die Beschränkung der Staatstätigkeit auf unentbehrliche Bereiche ist das Bestreben beider. Das beinhaltet die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung, einschließlich des Eigentums, und des Friedens. Schon eine kleine Zahl asozialer Individuen könne alle Gesellschaft unmöglich machen, war Mises überzeugt. Und Hayek erforschte nicht nur die tieferen Grundlagen einer freien Ordnung, sondern formulierte auch eine Verfassung der Freiheit und institutionelle Reformvorschläge.
Richard A. Epstein, einer der herausragenden und einflussreichsten lebenden Verfechter des Minimalstaats in den USA, sieht in der Verfassung (einschließlich Föderalismus, beschränkter Regierung, Gewaltenteilung, Eigentumsrechten usw.) das Mittel, um den Staatseinfluss zu begrenzen und zugleich individuelle Rechte zu schützen. Dabei gelte es einerseits die staatliche Einflussmöglichkeit so klein wie möglich zu halten und andererseits, robuste staatliche Institutionen aufzubauen, die den Gesetzgebungsprozess durch Veto-Hürden so sehr wie irgend möglich verlangsamen. Alle Gesetze sollten solange für schlecht angesehen werden bis das Gegenteil bewiesen ist. Epstein plädiert, vom Privatrecht kommend, als profilierter Skeptiker jedweden Regierungshandelns für die kleinstmögliche Regulierung durch einfache Regeln, da komplexe Regeln zu Ungerechtigkeit führen (durch das Streben nach Einzelfallgerechtigkeit) und massive Kosten erzeugen. Epstein hat den libertären Charakter der US-Verfassung aufgezeigt und argumentiert, dass aus moralischen und utilitaristischen Gründen eine klassisch liberale Verfassung zustimmungsfähig ist.
James M. Buchanan hält es als Vertreter des moralischen Kontraktualismus für möglich, auf konstitutionellem Weg dem Staat langfristig wirksame Schranken zu setzen. Buchanan versucht Rechtsordnung, Rechtsschutzstaat und Leistungsstaat als vertragliche Einigung rationaler Individuen eine Verfassungsform zu geben. Seine Verfassung trennt private und kollektive Handlungen. Buchanan unterteilt Wahlhandlungen in zwei Stufen: In der ersten Stufe wird die Verfassung bestimmt (Auswahl der Spielregeln), in der zweiten nachkonstitutionellen Phase wird das Spiel nach den Spielregeln gespielt. Anders als liberale Minimalstaatsvorstellungen sieht Buchanan zusätzlich zum Rechtsschutzstaat noch einen Leistungsstaat vor, der öffentliche Güter bereitstellt. Letzterer sei das Ergebnis eines offenen Verhandlungsprozesses.

„Wider die Anmaßung der Politik“

In „Lob der Untätigkeit“, dem ersten von fünf Aufsätzen in dem vom Thomas Leske heraus-gegebenen Buch, plädiert Huemer für eine Enthaltsamkeit der Politik, die auf Eingriffe bei sozialen Problemen verzichten sollte. Ihr fehle der grundlegende Sachverstand, um politische Entscheidungen zu treffen, zumal die Auswirkungen von Eingriffen kaum vorhersagbar seien. Eingriffe richteten mehr Schaden an als Nutzen zu stiften. Leider treten für Huemer heute „Wähler, Aktivisten und Spitzenpolitiker in die Rolle mittelalterlicher Ärzte. Sie vertreten einfache, vorwissenschaftliche Theorien über gesellschaftliche Mechanismen und die Ursachen gesellschaftlicher Probleme, aus denen sie eine Palette von Gegenmitteln ableiten, welche sich nahezu alle als unwirksam oder schädlich erweisen.“ (S. 13) Huemer ist überzeugt, dass „unser politisches Wissen sehr begrenzt ist.“ (S. 20) Echtes politisches Wissen sei eher einfach, von Fachleuten anerkannt, ideologiefrei, weich, spezifisch und konkret, von geeigneten Belegen unterstützt, nicht einem Gegenbeweis unterlegen. (S. 21f.) Seine Empfehlung an die Bürger lautet: „Gehen Sie nicht wählen“, schließlich sei Wählen „eindeutig unmoralisch“. Den Politikern schreibt Huemer ins Pflichtenheft „Richte vor allem keinen Schaden an!“. (S. 39).
Wissensmangel, Interventionsspirale, durch Politik überhaupt erst erzeugte Probleme und politische Entscheidungen, die mitunter auf amateurhafte Weise zustande kommen – Huemers Anamnese, Diagnose und Therapie erscheint treffend und ist nicht weit entfernt von den Erkenntnissen, die Mises, Hayek und viele andere konsequente Liberale seit Jahrzehnten fundiert vertreten. Ob Wählen unmoralisch ist, bleibt dem persönlichen Standpunkt überlassen.

„Gibt es ein Recht, Schusswaffen zu besitzen?“

Für Huemer haben Menschen ein Anscheinsrecht (prima facie right) auf den Besitz von Schusswaffen. Der gesellschaftliche Schaden, der übertrieben werde, könne dieses Recht nicht verdrängen. Erst ein Schaden, der den Nutzen um ein Vielfaches übertreffe, würde ein Verbot von Schusswaffen rechtfertigen. Ein Anscheinsrecht sei nicht so stark wie ein uneingeschränktes Recht, besitze aber ein gewisses moralisches Gewicht. Huemer stellt die Rechtsverletzung auf (fast) dieselbe Stufe wie „(mehrfacher) Mord, Raub, Vergewaltigung und Körperverletzung.“ (S. 63) Für normale Menschen sei es empirisch und dem gesunden Menschenverstand zufolge „extrem unwahrscheinlich .., einen Mord zu begehen.“ (S. 54) Für Huemer liegt es nicht auf der Hand, dass der Wert der Menschenleben, die durch ein Waffenverbot gerettet würden, schlicht viel größer sei als der Freizeitwert von Schusswaffen. (S. 57)
Anscheinsrechte sind Rechte, die durch eine mittelbare Beweisführung begründet werden. Von bewiesenen wird auf zu beweisende Rechte geschlossen. Genau das macht Huemers Argumentation problematisch. Es leuchtet nicht ein, warum erst ein massiver Schaden eintreten muss, um Schusswaffen zu verbieten. Ein Mord oder ein Totschlag mit einer legalen Waffe ist ein Mord oder Totschlag für die Betroffenen zu viel und kann zum moralischen Bann von Schusswaffen führen. Schon Schussverletzungen können dafür ausreichen. Warum sollte eine Gruppe das Rechtsgut eines Gefühls der Sicherheit nicht über das Anscheinsrecht stellen?
In der Bundeswehr herrschen hohe Sicherheitsstandards beim Umgang mit Waffen und Munition. Unfälle sind regelmäßig auf Verstöße gegen Sicherheitsstandards zurückzuführen. Diese Standards lassen sich im privaten, geschweige denn öffentlichen Raum schwerlich einhalten, weil sie permanente Ausbildung, drillmäßiges Üben und Belehrung sowie eine Kommandogewalt erfordern.
Kann die Wahrung des angenommenen Rechts auf Schusswaffenbesitz überhaupt höher wiegen als die (perzipierte) Sicherheit der Bürger? Eine plausible empirische Begründung für ein Recht auf Schusswaffenbesitz wäre der Nachweis, dass sie für mehr Sicherheit der Bürger sorgt. Dieser Nachweis steht aus. Es mutet bizarr an, den Freizeitwert von Schusswaffen im Verhältnis zu einem Menschenleben gewichten zu wollen. Damit ist der Kern von Humers Argumentation benannt: eine konstruktivistische Argumentationskette. Im Sinne einer freien Gesellschaft wäre viel erreicht, wenn nicht möglichst viele Menschen ihr Recht auf Schusswaffenbesitz ausüben, sondern möglichst wenig Waffen verbreitet sind, so wie in Großbritannien Bobbys traditionell keine Schusswaffen tragen.

„Amerikas ungerechter Krieg gegen die Drogen“

Wer Milton Friedmans Plädoyer für eine Legalisierung von Drogen kennt und den Gesinnungswandel führender Köpfe im sogenannten Krieg gegen die Drogen in Mexiko und Südamerika verfolgt hat, der wird das Thema Drogenfreigabe nicht außergewöhnlich finden. Das gilt umso mehr als Humer konstatiert, dass Fahren unter Drogeneinfluss verboten sein sollte – Verkehrsgefährdung „fällt klar in den Aufgabenbereich des Staates.“ (S. 92). Als Mutmaßung erscheint indes die Aussage, Drogenkonsumenten seien in der Lage, ihr Verhalten zu steuern. Das in Deutschland wahrscheinlich bekannteste und angesehendste Dokumentationsbuch mit dem dazugehörigen Film „Christiane F. Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ reicht als Widerlegung aus. Die Nicht-Beherrschbarkeit des Drogenkonsums weckt tiefgreifende Zweifel am Unrecht von Drogenverboten.

„Gibt es ein Recht auf Einwanderung?“

Angesichts der aktuellen Bedeutung darf man gespannt sein, was Huemer zum Thema Einwanderung zu sagen hat. Liberale plädieren für offene Grenzen. Anarchisten kennen keine (staatlichen) Grenzen. Für Huemer verletzen Einwanderungsbeschränkungen das Anscheinsrecht Einwanderungswilliger, keinem schädlichen Zwang ausgesetzt zu werden. Wirtschaftliche, fiskalische, kulturelle Folgen der Einwanderung könnten dieses Recht weder außer Kraft setzen noch verdrängen. Es gebe kein staatliches Recht, Beschränkungen für eine Staatsbürgerschaft zu erlassen analog zu privaten Clubs für eine Mitgliedschaft, da dies schädlich sei und zwangsbewehrt erfolge.
Huemers Plädoyer ist bedeutsam, nimmt es doch den Wechsel von der bis vor kurzem noch gleichermaßen verbreiteten wie beschränkten Sicht auf das Recht der Einwohner zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einwanderer vorweg. Indes gibt es kein Recht auf Freiheit von schädlichem Zwang. Das wäre ein Anspruch ähnlich dem auf Nahrung, Wohnung und Kleidung sowie Arbeit. Rechte schweben nicht unabhängig im Raum, sondern sind relativ, auf andere bezogen. So haben die Einwanderer in ihrem Heimatland ein Recht auf Schutz von Leib, Leben und Eigentum durch die Staatsführung, die wiederum die Pflicht hat, dies zu gewährleisten. Aber dieses Recht kann nicht von der Staatsführung eines Anrainerstaates oder irgendeines anderen Staates eingefordert werden. Es gibt auch keine Verpflichtung zum Eingreifen anderer Staaten, wenn dieses Recht verletzt wird. Responsibility to Protect ist eine politische Forderung, aber nicht Bestandteil des Völkerrechts. Es ist bemerkenswert, dass Huemer überhaupt mit dem Recht und nicht mit der Moral argumentiert, denn so redet er der Formel „The Benefit of Political Authority“ das Wort. Die Rechte von Einwanderern und der ansässigen Bevölkerung in Einklang zu bringen, ist eine politische Aufgabe.

Fazit: Wo Schatten ist, da ist auch Licht

In dem abschließenden Artikel „Gegen Gleichheit“ bemerkt Huemer: „Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei der Intuition, dass Gleichheit einen inneren Wert hat, um eine Vorliebe“. (S. 158) und fordert, wir sollten „den Wert der Gleichheit aufgeben angesichts seiner Unvereinbarkeit mit abstrakten Wertgrundsätzen, die auf vernünftiger Überlegung beruhen.“ So treffend diese Wertung erscheint und so wohlfeil die erhobene Forderung anmutet, sie erfordert einen anderen Menschen. Das ist das Kernproblem des Anarchismus und des Anarchokapitalismus. Anarchismus ist unmöglich – unter Menschen. Anders als zustimmende Kommentatoren loben, geht für mich Huemers Verbindung von Moralphilosophie und Sozialwissenschaft nicht auf. Die Argumentationen, die ihren Anfang bei Positionen des gesunden Menschenverstandes nehmen, führen regelmäßig in die Irre. Das gilt auch für argumentative Hilfsmittel wie Qualifizierungen als „stark genug“ und „ausreichend umfangreich“ sowie „viel besser“.
Man kann die Ansicht vertreten, dass jedwede Überordnung eines Menschen über einen anderen nicht legitimierbar ist. Das haben auch andere Denker außer Huemer getan. Indes lässt sich zumindest eine Zustimmungsfähigkeit schlüssig begründen. In der Praxis ist das indes irrelevant, weil es den Staat gibt, staatenlose Gesellschaften nicht und Menschen dem Staat Autorität und Legitimität zumessen, das gilt sogar in ausreichendem Maße für autoritäre Staatsführungen. Ohne Zwangsapparat zerfällt eine Gesellschaft in konkurrierende Parteien, die um die Herrschaft ringen. Es nicht erkennbar, dass dieses historische Muster sich ändern könnte.
Mir scheint mitunter ein Missbrauch der Vernunft vorzuliegen – im hayekschen Sinne. Hayek erkannte: Wir haben Vernunft, weil wir Regeln gefolgt sind, nicht umgekehrt. Diese Regeln werden in einem Trial and Error Verfahren geprüft, bestärkt und verworfen. Der Huemer’sche Deduktionismus ist längst nicht so stringent wie es scheint. Soziale Zusammenhänge sind kontingent, also auch anders denkbar. Es erscheint zweifelhaft, dass es überhaupt eine widerspruchsfreie Reißbretttheorie einer Gesellschaft geben kann. Die Suche nach einer eindeutigen Begründung, die Anarchisten und Anarchokapitalisten vielfach umzutreiben scheint, ähnelt der Suche nach dem heiligen Gal. Es gibt keine schlüssige, widerspruchsfreie Begründung für die Existenznotwendigkeit des Staates, der jeder vernünftige Mensch zustimmt. Es gibt keine schlüssig Begründung für die Existenz einer herrschafts-freien Gesellschaft, der jeder Mensch folgt. Für die kleine Minderheit der radikalen Denker bleibt geistige Überzeugungsarbeit oder aber der praktische Nachweis, dass es anders besser geht. Beides steht aus.
Indes ist das zentrale Axiom, das Non-Agressionsprinzip, nicht für diese Welt. Selbst in sozialen Tiergruppen, darunter Gorillas, wird Zwang angewendet, und zwar gezielt, um die Einhaltung der Normen durchzusetzen, sonst versiegt die Kooperation in der Gruppe. Wer straft? Die Gruppen-stärksten. Wer überwacht das Strafen? Die Gruppe nimmt das Strafen wahr und erwartet die Sanktion, aber die älteren Weibchen schreiten ein, wenn über die Maßen gestraft wird. Auch eine Gruppe Menschen besteht nicht ohne Zwang. Der wird selbstbindend bei Verträgen im Voraus freiwillig eingegangen. Bei Verstößen gegen die Gruppenmoral wird Zwang erwartet. Ohne Sanktionen verfällt die Moral, die Verstöße nehmen zu, auch weil die moralischen Maxime als nicht mehr glaubwürdig und bindend erscheinen. Die Kooperation verfällt.
Indes unterscheidet sich die Gruppe mit ihren persönlichen Kennverhältnissen von der anonymen Großgesellschaft. Was für die Gruppe gilt, lässt sich nicht einfach auf die Gesellschaft anwenden. Tut man das doch, so sitzt man dem Horden- und Stammesdenken auf, das schon den Sozialismus kennzeichnete und ein Grund seines Scheiterns war. Eine Gesellschaft braucht mehr als eine gemeinsame Moral, um zu bestehen. Und es sind begründete Zweifel angebracht, dass es hinreichende moralische Übereinstimmungen gibt, um von einer gemeinsamen Moral sprechen zu können. Selbst wenn dem so wäre, käme doch die Politik ins Spiel, die in Gesellschaften per se existiert. Es gibt eine Nachfrage nach Politik, um die öffentlichen Angelegenheiten zu regeln. Politik ist die Regelung der allgemeinen Angelegenheiten eines Gemeinwesens. Politics is a dirty job, but someone’s gotta do it.
 
[1] Michael Huemer: Wider die Anmaßung der Politik, hg. und übersetzt von Thomas Leske, Verlag Thomas Leske, Gäufelden 2015, 160 S., 14,98 Euro.