Der Mythos der Machbarkeit: das Stabilitätsgesetz
Wirtschaftsgeschichte: Das Stabilitätsgesetz von 1967 „enthält in systematisch wenig geordneter Form Aussagen institutioneller Art (wer soll handeln), Zielvorgaben und Aussagen instrumenteller Art (womit soll gehandelt werden)“ (K. H. Hansmeyer), die sich in ökonomischer Perspektive zu einem Handlungsrahmen verbinden, der von der Politik permanent neu zu füllen war. Die diesem Gesetzestyp eigentümliche Mischung aus spezifischen Handlungsanweisungen und allgemeinen Absichtserklärungen war auf die Erhaltung des „gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ gerichtet (§ 1 StabG). Hinter dieser vagen Zielaussage verbirgt sich …