Die öffentlichen Angelegenheiten und der klassische Liberalismus
Die res publica ist ein wesentlicher Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Sie existiert und muss nicht konstruiert werden. Sie ist Ausdruck eines Bedürfnisses, eines Strebens vereinzelter Menschen zu einer Gemeinschaft. Es gibt zu ihr keine Individual-Alternative und damit keine privatrechtliche. Mit Cicero gilt: „Der Staat ist also die Sache des Volkes; das Volk aber ist nicht jede Vereinigung von Menschen, welche auf irgendeine Weise geschlossen wurde, sondern es ist diejenige Vereinigung einer Menschenmenge, welche basierend auf …