Zweierlei Maß: Behördenirrtümer sind okay
Wenn Behörden, präziser ihre Staatsbediensteten, irren, ist das menschlich. Fehlentscheidungen in Unternehmen gelten hingegen als verwerflich – zumindest aus der wahlkämpferischen Attitüde mancher Politiker und Aktivisten. Vielleicht ist diese Gegenüberstellung zu sehr zugespritzt. Gleichwohl versuchen sich prominente Behördenvertreter und Politiker ein Verhalten zu attestieren, dass per se in Ordnung ist. Der aktuelle Fall Anis Amri ist ein Musterbeispiel für den Ausnahmetatbestand von Behördenhandeln. Das LKA Nordrhein-Westfalen hatte bereits neun Monate vor dem Lastwagenanschlag auf dem …