Wenn Behörden, präziser ihre Staatsbediensteten, irren, ist das menschlich. Fehlentscheidungen in Unternehmen gelten hingegen als verwerflich – zumindest aus der wahlkämpferischen Attitüde mancher Politiker und Aktivisten.
Vielleicht ist diese Gegenüberstellung zu sehr zugespritzt. Gleichwohl versuchen sich prominente Behördenvertreter und Politiker ein Verhalten zu attestieren, dass per se in Ordnung ist.
Der aktuelle Fall Anis Amri ist ein Musterbeispiel für den Ausnahmetatbestand von Behördenhandeln. Das LKA Nordrhein-Westfalen hatte bereits neun Monate vor dem Lastwagenanschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt belastbare Erkenntnisse für eine geplante Mordtat – vulgo terroristischen Anschlag – von Anis. Das LKA regte eine Abschiebung (nach § 58a Aufenthaltsgesetz) an.
Das Innenministerium folgte dem nicht.Ein Auftragsexculptionsgutachten der Ministerpräsidentin beurteilt das Behördenhandeln zwar „nicht in jedweder Hinsicht fehlerfrei“, doch attestiert der Gutachter, er habe keine wesentlichen Versäumnisse der NRW-Behörden feststellen können. Und die Ministerpräsidentin sekundierte, man solle keinen persönlichen Vorwurf machen. Zugleich scheint die Zusammenarbeit zwischen Land und Bund dramatisch schlecht organisiert zu sein.
Bei Managergehältern: Empörungswelle. Bei Fehlentscheidungen von Konzernchefs mit massenhaften Arbeitsplatzverlusten: moralische Empörung plus „Arbeitsplatzsicherung“ oder Bailout – beides mit Steuergeldern. Bei einem Mordanschlag mit 12 Toten und 50 Verletzen – kein persönlicher Vorwurf.