Schlagwort Gerechtigkeit: Kampfbegriff oder ethische Maxime?
Schlagwort Gerechtigkeit: Kampfbegriff oder ethische Maxime?

Schlagwort Gerechtigkeit: Kampfbegriff oder ethische Maxime?

Hermann von Laer (Hg.): Schlagwort Gerechtigkeit: Kampfbegriff oder ethische Maxime? LIT Verlag, Berlin 2015, 151 S., 34,90 Euro Hardcover.
Gerechtigkeit ist ein ethischer Dreh- und Angelpunkt menschlichen Zusammenlebens. „Soziale Gerechtigkeit“ ist eine politischen Parole und steht beispielhaft für eine wirre Begrifflichkeit. Das Spannungsfeld von Ethik und Kampfbegriff leuchtet ein lesenswerter Sammelband aus, der die Vorträge einer Ringvorlesung an der Universität Vechta enthält. Es handelt sich um ein selten gewordenes Beispiel fächerübergreifender Bildung, wenn auch nicht durchweg die Bezüge zur Gerechtigkeit klar sind.
Der Band enthält nach dem Vorwort des Herausgebers neun Beiträge, die sich in drei thematische Abschnitte gliedern ließen: 1. Eine ethische Grundlage aus theologischer Perspektive. 2. Eine Vermessung der Gerechtigkeit aus der Perspektive von Mathematik, politischer Bildung, Kommunikation und Wirtschaft. 3. Anwendungsbeispiele aus Geschichte, Schule und Handel.
Der Perspektivenreichtum geht mit dem Manko einer fehlenden (übergreifenden) Begriffsdefinition einher. Das macht sich in divergierenden Bezügen zum Thema bemerkbar. Folglich bleibt die eingangs gestellte Frage „Was aber genau ist diese ‚Gerechtigkeit’?“ unbeantwortet oder erscheint letztlich sogar beliebig assoziierbar. Gleichwohl werden auch jene, die Gerechtigkeit im engen Zusammenhang mit individuellen Rechten sehen, also gerecht nur individuelles rechtskonformes Handeln nennen, durch die Lektüre und das Nachdenken darüber bereichert.
So setzt sich Egon Spiegel in seinem soziotheologischen Beitrag kritisch mit der Soziobiologie auseinander, d.h. eine anthropologisch-religiöse Ethik wird der Moral des Stammes entgegengesetzt. Bei aller Zustimmung ließe sich anmerken, dass aus politischen und vor allem rechtlichen Gründen das Spannungsverhältnis global gültiger Normen und ihrer nur partiellen Realisierung gleichermaßen auszuhalten wie nur auf Staatsebene konkret bestimmbar ist.
Wie sich ein Rechtsprinzip mathematisch konsequent umsetzen lässt zeigt Martin Winter auf anschauliche Weise, zusätzlich illustriert mit Abbildungen. Im Mittelpunkt seines konzisen Artikels stehen zwei Grund und Boden betreffende Streitfälle. Mathematik erweist sich als geeignetes Mittel, „verborgene Wirkungen (Absichten?) aufzudecken“, kann aber selbst keine Gerechtigkeit begründen.
Weitgehend unklar bleibt hingegen der Bezug zur Gerechtigkeit beim Beitrag „Politische Bildung als Frage nach der Wohlgeordnetheit“. Und Joachim Kuropka kommt in seinem Beitrag „Eine ‚gerechte’ Grenze für Polen“ zu dem Schluss „Mit ‚Gerechtigkeit’ hat die polnische-deutsche Grenzfrage also nichts zu tun.“ Indes stellt das Hinterfragen der polnischen Gerechtigkeitsargumentation eine lesenswertes, alternatives Vorgehen dar.
Eberhard Ockel stellt in seinem Beitrag gleich zu Beginn treffend fest, dass „Gerechte Kommunikation“ ein kühnes Stichwort sei. Angesichts der Kriterien: Gewinner und Verlierer vermeiden, den zwanglosen Zwang des besseren Arguments gelten lassen, ferner Manipulationsfreiheit, um nur einige zu nennen, liegen die Anforderungen an menschliches Handeln nicht nur sehr hoch, sondern erscheint auch der Begriff „gewaltfreie Kommunikation“ treffender. Daran ändern die guten praktischen Tipps für eine verbesserte Kommunikation nichts. In diesem Sinne geradezu vorbildlich setzt sich Wilfried Kürschner mit einem Buch auseinander, das „Bibel in gerechter Sprache“ heißt und nicht Gerechtigkeit, sondern einen geschlechtsneutralen Gott in der Bibel fordert. Die Verstiegenheit dieses Ansinnens ist für den Sprachwissenschaftler nach ausgewogener Argumentation letztlich doch ein wenig ärgerlich; mancher Leser dürfte sich drastischer äußern, damit indes gegen Forderungen nach gewaltfreier Kommunikation verstoßen.
Der Herausgeber, Hermann von Laer, steuert einen Beitrag zur Gerechtigkeit als zentraler Frage von Wirtschaftsordnungen bei. Auch hier steht eher die Frage materieller Gleichheit im Mittelpunkt als Gerechtigkeit. Das Abschreiten gängiger Stationen der Dogmengeschichte mündet dementsprechend in sozialpolitischen, sprich umverteilenden Überlegungen und der Forderung von Laers nach Subsidiarität und einem klaren (institutionellen) Rahmen für die Gerechtigkeit.
Verteilungsgerechtigkeit beim Handel agrarischer Rohstoffe kann es nicht geben. Das liegt bereits daran, dass sich eine angemessene Verteilung global nicht präzise definieren lässt und diese überhaupt nur für einem erstarrten Verteilungszustand ohne nachfolgende Verteilungen realisieren ließe. Märkte gibt es indes nur, weil es Ungleichheit gibt und sie das Kardinalproblem – die Koordination knapper Ressourcen – koordinieren. Das behandelt Johannes Wilking zwar nicht, kommt aber zu einem ähnlichen Schluss, weil die reale Preiskoordination von machtpolitischen Einflüssen überlagert wird.
Sehr leicht nachvollziehbar und tatsächlich eine Frage der Gerechtigkeit sind Schulzensuren. Deren Vergabe leidet unter Mess- und Beurteilungsfehlern sowie Voreingenommenheit. Gütekriterien und nicht zuletzt die richtige Bezugsgruppe führen zu Gerechtigkeit – eine Klasse ergibt beispielsweise lediglich eine Reihung. Grundsätzlich gibt es entweder eine auf die Klasse oder auf das Individuum oder auf eine Sache bezogene Notengerechtigkeit, während ein allgemeine, alle drei Bezugssysteme erfüllende Gerechtigkeit nicht existieren kann. Absehbar würde sich die Gerechtigkeitsfrage bei mehr Bildungsvielfalt nicht oder anders stellen, weil Lerninhalte und Lernwege erheblich individueller wären.
Letztlich zeugt der interdisziplinäre Sammelband davon, dass Gerechtigkeit sowohl ein Kampfbegriff als auch eine individuell bestimmbare Maxime sein kann.
Michael von Prollius