Die Logik der öffentlichen Verwaltung
Die Logik der öffentlichen Verwaltung

Die Logik der öffentlichen Verwaltung

Mehr als 100 Jahre liegen zwischen den Befunden. Die Aussagen sind gleich, die Bewertungen hingegen nicht.

Das Wagnersche Gesetz (Adolph Wagner 1835-1917) steigender Staatsausgaben thematisiert die kontinuierliche Ausdehnung staatlicher Tätigkeiten durch den Wandel vom Ordnungs- zum Wohlfahrtsstaat. Wagner beurteilte die vermehrte Übernahme von Aufgaben durch den Staat positiv.

Jan Flückinger kommentierte in der NZZ das überproportionale Staatswachstum in der Schweiz. Immer neue Aufgaben würden auch als Selbstzweck der Verwaltung identifiziert. Die Folgen: Personalaufbau, geringe Effizienz(steigerung), kein Aufgabenwegfall und vor allem muss ein wachsender Staatssektor von Unternehmen und Bürgern bezahlt werden.

Für ein Umdenken kann und muss man werben. Vorschläge wie Subsidiarität, Digitalisierung, Anreize, Aufgabenprüfung sind allfällige Gebote und auch der Blick über den Tellerrand oder besser Teich lohnt.

Die Logik mutet indes problematisch an, zumal bekannt ist, dass Staatswachstum und wirtschaftliche Wohlfahrt negativ korreliert sind: Der öffentliche Sektor beruht auf Sondergesetzen, die seine Bediensteten privilegieren. Und dieses Privileg lässt den Staatsapparat immer weiter wachsen.
Eine Durchforstung ist erforderlich und eine Antwort auf die Frage: Braucht es heute noch das Beamtentum?.