Mythos Nachtwächterstaat
Mythos Nachtwächterstaat

Mythos Nachtwächterstaat

Mythos Nachtwächterstaat

Zur Verflechtung von Staat und Unternehmen im Nachtwächter-Zeitalter

Der Nachtwächterstaat orientiert sich am Laissez-faire-Prinzip und greift nicht in den Wirtschaftsprozess ein. Stattdessen garantiert der Staat die Rahmenbedingungen, darunter Privateigentum und Vertragsfreiheit. Der Nachtwächterstaat ist ein sozialistisch-etatistischer Mythos. Es hat ihn nie gegeben. Der Kampfbegriff stammt von Ferdinand Lasalle (1825-1864), dem pro-preußischen Arbeiterführer und Sozialisten. Der Begriff ist ähnlich präsent und irreal wie der Kampfbegriff Manchesterkapitalist (sehr lesenswert: Detmar Doering: Mythos Manchestertum, 2004).

Wenn es einen zurückhaltenden Staat in Deutschland gegeben hat oder gegeben hätte, dann im 19. Jahrhundert. Wer diese Auffassung vertritt, der wird eines Besseren belehrt z.B. in der lesenswerten Arbeit von Marek Jansen über den Nachrichtenmarkt in der Industriellen Revolution. Die gleichermaßen interdisziplinäre wie perspektivenreiche und klare Untersuchung steckt voller Anregungen. Die bei Mohr Siebeck veröffentlichte Dissertation ist als rechtshistorische Untersuchung des Nachrichtenmarktes am Beispiel von Wolff’s Telegraphischem Bureau angelegt, das 1849 der Vertriebsleiter der Nationalzeitung Dr. Bernhard Wolff gründete. Insbesondere für liberale Leser durchzieht das differenziert beleuchtete Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Staat die Untersuchung wie ein roter Faden, mehrmals eingebettet in einen europäischen Kontext.

Das Nachrichtenbüro

Wolff’s Geschäftsmodell bestand in der systematischen Sammlung und Aufbereitung von wirtschaftlichen und politischen Nachrichten sowie deren Vertrieb und Übermittlung mit der neuartigen Übertragungstechnik der elektrischen Telegraphie. Von Beginn an wirkten technische, wirtschaftliche und politische Faktoren auf das Unternehmen und den Markt. Die disruptive Technologie erforderte Fremdkapital, das Geschäftsbanken unter Vermittlung des Staates bereitstellten. Bis zu Öffnung der staatlich regulierten Telegraphie waren es (nicht zuletzt konservativ-monarchische) Privatbankiers und Bankhäuser, die neben dem Staat und in Kollaboration die Nachrichtenübermittlung nachfragten.

Der autoritäre Staat

Die preußische Staatsregierung nahm von Beginn an massiv Einfluss. Ihre merkantil-hoheitliche Auffassung sah in der Nachrichtenübermittlung eine Staatsaufgabe, deren narrative Begründung bis über das Ende der bundesdeutschen Telekom- und Postmonopole hinaus gängig geblieben ist, ein Konglomerat aus Lenkungsansprüchen, Schutz-, Infrastruktur-, Finanz- und Beschäftigungsinteressen sowie ein deklaratorisches Gemeinwohlmonopol.

Mit der Gründung der Continental Telegraphen Compagnie – Commandit-Gesellschaft auf Aktien 1865 (organisatorisch) und insbesondere durch den Vertrag von 1869 zwischen Wolff‘s Telegraphischem Bureau und dem preußischen Staatsministerium im Geheimen wurde (faktisch) „zunächst ohne konkrete rechtliche Verankerung, ein faktisches, staatliches Telegraphenmonopol geschaffen, durch das der Staat in tatsächlicher Hinsicht der dominierende Akteur und Inhaber des natürlichen Monopols der Telegraphie wurde.“ (S. 67)

Der Monopol-Staat

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Analyse der frühen Form einer „Public Private Partnership“. Mit dem Telegraphengesetz von 1892 wurde die staatrechtliche Grundlage nachgeholt, da sich zwei Jahre zuvor das Landgericht Berlin der dominierenden Rechtsauffassung angeschlossen hatte, der Staat dürfe private Telegraphen nicht verbieten. Überdies wurden mit der Verstaatlichung der Eisenbahnen auch die Telegraphennetze verstaatlicht und ein in das Postmonopol integriertes staatliches Fernmeldemonopol etabliert, mit wirksamer Martkzutrittsbarriere, d.h. unterbundenem Wettbewerb, und politisch festgelegten Tarifen.

Der Wert der übermittelten Nachrichten wird u.a. durch den Strafprozess gegen den korrupten Beamten Janck deutlich, der Informationen geheim an den Bankier Goldberg weitergegeben hatte, der mit einer einzigen Depesche 20.000 Taler Gewinn erzielt haben soll.

Good Job!

Marek Jansens sorgfältige Untersuchung der ersten in deutschen Ländern gegründeten Nachrichtenagentur besteht aus konzisen Kapiteln zur Entwicklung und Struktur des Nachrichtenmarktes, darunter die industrielle Ordnung und die staatliche Gestaltung der Telegraphie, zum Nachrichtenmarkt und Wettbewerb, zur Wahl der Rechtsformen im Rahmen eines sich wandelnden Handels- und Gesellschaftsrechts und schließlich zur internationalen (Gebiets-)Kartellierung des Marktes über den Pariser Vertrag von 1870 bis zum Wiener Vertrag von 1900. Bisher unveröffentlichte, teils verschollene Quellen werden einbezogen. Die Untersuchung schließt damit nicht nur die Lücke der rechtlichen Gestaltung des Nachrichtenmarktes, wie beabsichtigt, sondern beleuchtet auch die Transformation der Moderne als multifaktorielles Phänomen, in dem Trends und Brüche, institutionelle Rahmenbedingungen und Akteurshandeln, mit einander verflochtene politische und ökonomische Anreize und Ziele beobachtbar sind.

Zum Schluss noch ein Nachsatz zum eingangs thematisierten Nachtwächterstaat. Ludwig von Mises urteile in „Liberalismus“ (S. 33) treffend: „Doch es ist nicht einzusehen, warum der Nachtwächterstaat lächerlicher oder schlechter sein sollte als der Staat, der sich mit der Sauerkrautzurichtung, mit der Fabrikation von Hosenknöpfen oder mit der Herausgabe von Zeitungen befaßt.“ Im Gegenteil: Wer die autoritative Einmischung der Interessen geleiteten Bürokraten im 19. Jahrhundert beobachtet, erkennt eine staatliche Selbstbezogenheit gegen viele Bürgerinteressen, die bis heute mit wohlklingenden Floskeln bemäntelt wird.

Literatur:
Marek Jansen: Der Nachrichtenmarkt in der Industriellen Revolution. Zur Entwicklung und rechtlichen Gestaltung des Nachrichtenmarktes im Kontext von Wolff’s Telegraphischem Bureau (1849-1914) (Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte Bd. 24), Tübingen: Mohr Siebeck, 2022, 234 S., 84,00 €.