Gastbeitrag von Dietrich Eckardt
Auszug aus der neu bearbeiteten, im April erscheinenden 4. Auflage von „Was ist Geld? – Der Geldbegriff der Kreditgeldwirtschaft“
Wenn wir über Geld reden, dann assoziieren wir meistens das, was sich in unseren Portemonnaies an Münzen und Scheinen vorfindet. Das ist das vom Staat herausgegebene Bar- oder Handgeld. Man nennt es auch Staatsgeld (s. Abschnitt 9). „Boshafte“ Analytiker haben schon vor Jahrzehnten herausgefunden, dass dieses Geld durch nichts gedeckt ist, wie aus dem Nichts geschaffen, dass es nach der Methode „Fiat Money“ entsteht. Dieser Befund hat sich immer wieder bestätigt.
Nun haben sich unabhängig vom Staatsgeld auch die wirtschaftenden Individuen und Betriebe, eingeschlossen das Bankensystem, ein eigenes Geld geschaffen. Sie tun das weiterhin und in großem Umfang. Nennen wir dieses Geld in Anlehnung an die Bezeichnung Staatsgeld Wirtschaftsgeld. Wirtschaftsgeld ist heute elektronisch vergegenständlicht (Girokonten, Kreditkarten usw.) und wird (z. B. über das Bankensystem) aus Kreditierungen geschaffen. Daher spricht man auch von Kreditgeld. Kreditgeld entsteht auch dort, wo Banken (etwa beim Wertschriftenankauf) mit Forderungen gegen sich selbst bezahlen. Eine Bank gibt sich für solche Zahlungen gewissermaßen selbst Kredit, was man deutlich an ihrer Bilanz ablesen kann.
Gerade einmal ca. 8% der heute umlaufenden Euro-Währungsgeldmenge M3 ist Staatsgeld. Zieht man als Vergleichgröße die Gesamtmenge des Wirtschaftsgeldes heran, dazu gehört auch das sog. Near Money, das weltweit als ausgezeichnetes Zahlungsmittel gilt und in Megamilliarden ständig den Erdball umkreist, dann geht die Staatsgeldmenge weiter gegen Null. Die heutige Geldwirtschaft ist also fast ausschließlich Kreditgeldwirtschaft.
Dies zugestanden – die beobachtbaren Fakten lassen nichts anderes zu – erscheint es für die Aufklärung des Geldphänomens als ratsam, die Praxis des Kreditierens unter die Lupe zu nehmen. Schauen wir uns dazu als erstes die Verhältnisse beim prämonetären Tausch an. Denn der Kredit ist ursprünglich kein Wesensbestandteil der Geldumgangspraxis, sondern der Tauschpraxis als solcher.
Tauschgeschäfte kommen oft dadurch zustande, dass ein Tauschpartner für die Gegenlieferung seiner Lieferung eine Zeitverzögerung akzeptiert. Man sagt auch: er kreditiert die Gegenlieferung. Er erteilt dem anderen Tauschpartner für die Zeit Kredit, in welcher der nicht liefern kann oder nicht liefern will. Er akzeptiert das Versprechen des Anderen, die Gegenlieferung irgendwann zu erbringen. Das Versprechen ist ein Schuldentilgungsversprechen. Aber er akzeptiert ein solches Versprechen nur, wenn er sicher ist, dass der Versprechende leisten kann, seine mit dem Tausch eingegangene Schuld tilgen kann. Der in Vorleistung gegangene Tauschpartner prüft das Leistungspotential des Versprechenden („Bonitätsprüfung“). Denn dieses Potential ist zugleich das Schuldentilgungspotential. Es ist – wie wir auch sagen – die Deckung des Tilgungsversprechens.
Ist das Tilgungspotential gesichert, das Versprechen damit gedeckt, kann dieses wie ein Tauschgut behandelt werden. Dieses (zugegeben etwas seltsame) Tauschgut komplettiert fürs erste den anstehenden Tausch. Auf solcher Basis kommt es zum Vollzug des Geschäfts. Die avisierte Lieferung erfolgt – ohne sofortige Gegenlieferung.
Ein Lieferversprechen kann in Form eines Gutscheins oder einer Wertschrift vergegenständlicht sein. Das sind aber keine Vergegenständlichungen im üblichen Sinne, sondern nur symbolische. Zudem ist jeder Gutschein – das geht aus dem soeben Gesagten hervor – nicht nur Gutschein, sondern zugleich auch Schuldschein, ein Gut-Schuld-Schein sozusagen. Für den einen Tauschpartner ist er Gutschein, für den anderen Schuldschein. Auch für eine Wertschrift trifft das zu. Man nennt letztere daher auch Schuldverschreibung.
Bei einem Gutschein (qua symbolischer Vergegenständlichung eines Versprechens) sieht man schon eher, anders als bei einem bloßen Versprechen (s. o.), dass der als Tauschobjekt verwendet werden kann. Ist ein Gutschein vollständig, dann lautet sein Text: ich verspreche, zum Zeitpunkt A am Ort B das Tauschgut C zu liefern, das heißt, meine aus dem Tausch verbliebene Schuld zu tilgen. Eine Wertangabe ist dabei nicht vorausgesetzt und insofern auch nicht erforderlich. Ist aber das geschuldete Tauschgut bewertet, kommen zum Text auf dem Gutschein noch zwei Angaben hinzu: die Nennung einer Zahl (D) und eines Wertmaßes (E), z. B. Dollar, Euro oder Yen. Aus D und E – zusammengenommen – erwächst eine Maßeinheit: die sog. Wertmaßeinheit. Der Gutschein (das symbolisch vergegenständlichte Tilgungsversprechen) ist mit D und E quantitativ bewertet. Dadurch wird er zu einer Wertschrift. Mit den Wertmaßen Dollar, Euro, Yen wird übrigens nicht nur der Wert von Gutscheinen (Wertschriften), sondern auch der Wert vieler anderer Güter ermittelt (z. B. anlässlich der Preisfindung bei Waren).
Die gleichen Strukturen, die wir aufgrund der Beobachtung prämonetärer Tauschakte finden, lassen sich auch bei der Geldschöpfung auf der Basis von Krediten nachweisen. Auch Kreditgeld ist Gut- und Schuldbescheinigung zugleich. Beim Giral- und Plastikgeld ist dies abzulesen an den Bilanzen der Kreditinstitute, wo jeder Betrag sowohl als Guthaben/Forderung, als auch als Schuld/Verbindlichkeit verbucht ist.
Genau wie die Gutscheinschöpfung ist auch die Kreditgeldschöpfung die symbolische Vergegenständlichung eines Versprechens, in der Regel in digitaler Form („Giralgeld“, „Plastikgeld“). Auch hier ist das Versprechen ein Tilgungsversprechen. Dass Kreditgeld auf Versprechen basiert, ist aus dem Text der geldkonstituierenden Kreditverträge ersichtlich. Ein Kreditvertrag dokumentiert ein Tauschgeschäft, bei dem die Gegenlieferung (Geld) für eine (Geld-) Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt, also mit Zeitverzögerung (s. o.) versprochen wird. Solche Versprechen blähen nicht nur die Bilanzen der Kreditnehmer, sondern auch die der Kreditgeber (Banken) auf.
Kredite sind ebenfalls durch die Leistungspotentiale der Kreditnehmer unterlegt bzw. sollten damit unterlegt sein. Denn das Leistungspotential des Kreditschuldners ist sein Tilgungspotential. Es wird anlässlich der Kreditvergabe bei den Bonitätsprüfungen ermittelt. Kreditwürdig ist, wer Leistungspotential nachweisen kann. Ein Meisterbrief, eine Approbationsurkunde, eine „gute Idee“, ein zu verwertendes Sachgut (z. B. ein Pfand) dienen als Kreditwürdigkeitsnachweis. Wer über solche Potentiale verfügt, gilt als bonide. Das Leistungspotential (= Schuldentilgungspotential) ist die Garantie für die Realisierung der Versprechen der Kreditnehmer. Es ist, wie wir oben sagten, die Deckung ihrer Versprechen.
Das Leistungspotential der Kreditnehmer besteht in der Fähigkeit, durch Verkauf von vorhandenen oder erst zu erzeugenden Gütern jenes Geld zu beschaffen, das für die Tilgung der Kredite benötigt wird. Der Kreditnehmer muss tilgen können. Dieses Können kann darin bestehen, vorhandenes Sachgut (z. B. Maschinen, Edelmetall oder ein Haus) zu verkaufen und mit dem Erlös die Kreditschuld zu begleichen. Es kann aber auch darin bestehen, ein Sachgut erst zu erzeugen bzw. eine Dienstleistung erst zu erbringen und mit deren Verkaufserlös den Kredit zu tilgen. In dem zweiten Fall überbrückt Geld eine Wertschöpfungslücke.
Selbst bei Kleinstkrediten („Dispokrediten“) wird geprüft, ob der Kreditnehmer leisten (tilgen) kann, ob dafür zumindest Einkommen aus einer Berufstätigkeit vorhanden ist. Sie sind also ebenfalls durch Leistungspotentiale gedeckt. Auch dort, wo Finanztransfers mit Hilfe bestimmter Computerprogramme im Nanosekundentakt erfolgen, also jenseits des menschlichen Wahrnehmungsvermögens, sind die Kreditierungen gedeckt. Wer nämlich genau hinschaut, erkennt, dass solche Transfers nur zwischen Tauschpartnern erfolgen, deren Bonität bekannt ist und (oft jahresquartalsweise) weiterhin geprüft wird.
Weil Kreditgeldschöpfung („Monetisierung“) die Vergegenständlichung von Versprechen ist und das Leistungspotential der Kreditnehmer nichts anderes als die Deckung der Versprechen, ist die Deckung dieser Versprechen auch die Deckung des aus ihnen erwachsenden Geldes. Geld wird hier also, wie jeder bei der Bonitätsprüfung anlässlich einer Kreditvergabe beobachten kann, nicht „aus dem Nichts“ geschöpft, sondern auf der Basis wirklich vorhandenen Leistungspotentials. Es ist durch dieses gedeckt. Somit lässt sich die These von der „Geldschöpfung aus dem Nichts“ in Bezug auf das Geld, das die Wirtschaft via Kredit erzeugt, nicht halten. Auch für die These von der prinzipiellen Deckungslosigkeit dieses Geldes fehlt jeder Beleg.
Oben wurde gesagt: das Leistungspotential eines Kreditnehmers ist sein Tilgungspotential. Als solches ist es aber zugleich ein Geldvernichtungspotential. Die Geldvernichtung („Demonetisierung“) geschieht durch Kredittilgung. Ihre Wirkung ist ablesbar nicht nur an den Bilanzen der Kreditnehmer, sondern auch an den Bilanzen der Banken. Dort werden nach einer Tilgung bestimmte Einträge annulliert. Die Bilanzen schrumpfen.
Ohne das Geldvernichtungspotential (Tilgung) funktioniert eine Kreditgeldwirtschaft nicht. Denn ihr Geld muss nach seiner Schöpfung (via Kredit) durch allfällige Vernichtung (via Tilgung) knapp gehalten werden. Die Verknappung gedeckten Geldes ist die wirksamste Inflationsbremse. Für die Geldknappheit ist die Professionalität der Bonitätsprüfer ausschlaggebend. Bei diesbezüglichem Defizit ist sie gefährdet. Die Gefahr besteht darin, dass eine aufgrund leichtsinniger Kreditvergabe ungebührlich aufgeblähte ungedeckte Geldmenge „Blasen“ wirft. Irgendwann fallen die „Blasen“ in sich zusammen, im Zuge sogenannter „Crashs“ – und das mit den bekannten und viel gefürchteten Folgen.
Das Geld der Kreditgeld-Wirtschaft ist also durch ermittelbare Leistungspotentiale gedeckt. Das war schon 1971 so, als der sogenannte „Goldstandard“ abgeschafft wurde. Dieser „Standard“ war 1971 eigentlich nichts anderes mehr, als eine willkürliche Preisfestsetzung für Gold auf der Basis eines bestimmten Wertmaßes (Dollar). Die Festsetzung war ein Gewaltakt gegen die Kräfte des freien Marktes. Sie wurde dann ja auch durch diese Kräfte gesprengt. Kein aufgeklärter Marktteilnehmer hat dieser Sprengung je eine Träne nachgeweint.
Aus all dem resultiert: das heutige Kreditgeld – das ist der weitaus größte Teil des auf dem Markt befindlichen Geldes – ist die Gesamtheit der quantitativ bewerteten, symbolisch vergegenständlichten Tilgungsversprechen, die durch das Leistungspotential ihrer Emittenten gedeckt sind. Diese Definition erscheint aufs erste monströs. Wer jedoch willens ist, seine Erkenntnisse auf beobachtbare Daten zu gründen, wird leicht einen Zugang zu ihr finden. Die Definition umfasst alle Kreditgelder auf dem heutigen Markt. Sie beschreibt das Universalgeld der Kreditgeldwirtschaft. Währungsgelder sind nur ein Teil davon. Zum Universalgeld der Kreditgeldwirtschaft zählen auch all jene Formen von Geld, die man als sogenanntes „Near Money“ (s. o.) bezeichnet. Das „Near Money“ besteht aus Wertschriften unterschiedlichster Art.
Der Gebrauch bloßer Wertschriften als Geld hat eine lange Tradition. Schon die mittelalterlichen Finanzwirtschaften der Hanse und der norditalienischen Handelsstädte verwendeten z. B. den Wechsel (cambio) wie Geld. In den 30-iger Jahren des 20. Jahrhunderts kam in der Schweiz das sogenannte WIR-Geld auf, ein weitverbreitetes reines Kreditgeld, das heute noch von ca. 60.0000 Schweizer Firmen und deren Mitarbeitern neben dem offiziellen Franken als Zahlungsmittel verwendet wird. Die von Friedrich August von Hayek heiß ersehnte sogenannte „Entnationalisierung“ des Geldes – damit Gelder miteinander frei auf dem Markt im Wettbewerb stehen können – hatte 1976 (erstes Erscheinungsjahr seines Geldbuches) längst stattgefunden. Das Wirtschaftsgeld entsteht im Wettbewerb, wie jeder weiß, der anlässlich einer Investition (Hausbau) verschiedene Kreditangebote bei den Banken einholt.
Inzwischen haben alle möglichen Wertschriften (Wechsel, Zertifikate, Kreditkarten, Substitute, „Surrogate“, auch Anteilscheine) aufgrund ihrer hohen intersubjektiven Akzeptanz als Zahlungsmittel unverkennbar Geldcharakter. Wir können einer hochgradig handelbaren Wertschrift ohne Weiteres Geld-Funktion zuschreiben. Viele Wertschriftendepots sind heutzutage so marktoffen wie Bargeldkassen. Ihre Inhaber sind so liquide wie die Inhaber von Girokonten. Sie können jederzeit abheben, Überweisungen tätigen, Schecks ausstellen usw.
Ob die sog. Kryptowährungen, die durch ein ganz spezielles Leistungspotential gedeckt sind (nämlich innerhalb vorgegebener Algorithmen weiterrechnen zu können), je eine solche Liquidität erlangen werden, wird davon abhängen, inwieweit sie glaubhaft machen können, mit diesem Potential marktgängiges Tauschgut zu generieren. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird es eng auf dem Markt für Kryptowährungen.
Ist der nominale Wert der das Geld deckenden Leistungspotentiale einer Wirtschaftsgemeinschaft geringer als der nominale Wert allen emittierten Geldes, dann ist das Wertgleichgewicht zwischen beiden gestört. Das hat Folgen. Die Wirtschaft kann nicht mehr so viel Leistungspotential realisieren wie Kaufkraft (Geld) am Markt vorhanden ist. Der so entstehende Kaufkraftüberhang lässt über kurz oder lang die Warenpreise steigen. Mit anderen Worten: wo die Deckung des Geldes fehlt, haben wir Inflation. Nicht also eine große Geldmenge an sich erzeugt Inflation, sondern die Existenz ungedeckten Geldes innerhalb einer Geldmenge. Das Thema Inflation mündet also letztlich in die Frage nach der Professionalität der Bonitätsprüfer.
Das heute neben dem Kreditgeld in Umlauf befindliche Geld ist das Bar- oder Handgeld. (s. o.). Bargeld wird nur von Zentralbanken emittiert. Handgeld sind Münzen und Banknoten. Münzen hatten ursprünglich einen hohen Eigenwert, weil sie aus Edelmetall bestanden. Deshalb brauchten sie keine Deckung. Und die Banknoten waren ursprünglich nichts anderes als Kreditgeld, was man an den Aufschriften auf den früheren auf Dollar, Pfund und Reichsmark lautenden Noten ablesen kann. Sie waren also durch die Leistungspotentiale ihrer Emittenten gedeckt. Dieses Potential bestand darin, auf Wunsch Edelmetall liefern zu können. Sie enthielten laut Aufdruck ausdrücklich ein Tilgungsversprechen. Die heute noch zu lesende Aufschrift auf der englischen Pfundnote dokumentiert eine Unwahrheit. Die Bank of England verweigert die Herausgabe von Sterling-Silber – entgegen dem Versprechen, das immer noch auf ihren Geldscheinen zu finden ist. Der Banknotennutzer geht leer aus.
Es konnten also die alten Banknoten ohne Abstriche mit dem oben definierten Kreditgeldbegriff erfasst werden. Das ist heute nicht mehr so. Das heutige Bar- oder Handgeld (Staatsgeld) fällt ganz aus der Gelddefinition heraus. Es hat mit dem Kreditgeld (Wirtschaftsgeld) nicht mehr gemein als die Wertmaßbezeichnung. Beim Handgeld gibt es keine rechtliche Handhabe, an das Vermögen der Emittenten heranzukommen. Seine Existenz verdankt es dem blinden Glauben der Geldnutzer an seine Werthaltigkeit und einem Gesetz, das den Annahmezwang dieses Geldes für Güterlieferanten festschreibt. Die heutige Banknote ist kein Gut-Schuld-Schein, sondern nur Gutschein, allerdings ein falscher. Denn die Schuld, diesen Schein einzulösen, wird der Wirtschaft und nicht dem Emittenten zugeschoben. So hat jeder, der eine Banknote besitzt, ein Recht auf Sachgüter – auf Kosten aller anderen.
Nun gibt es unter uns unbußfertige Geister, die behaupten, eigentlich habe auch das Handgeld (Staatsgeld) eine Deckung, wenn auch eine prinzipiell andere als das Kreditgeld (Wirtschaftsgeld). Das Leistungspotential, das das Handgeld deckt, bestünde in der Funktionstüchtigkeit der Bajonette, die die staatliche Exekutive dem Steuerbürger auf die Brust setzen kann. Nicht genug damit! Es soll raffinierte Großkrediteure geben, die heute schon den Tag X berechnen, an dem sie beim Schuldner Staat aussteigen (nicht ohne Folgen!), nämlich dann, wenn die Bajonette der Exekutive stumpf zu werden drohen.
Handgeld wird nicht ohne Anlass hergestellt. Der Anlass ist stets der Bedarf der Geldnutzer. Besteht solcher Bedarf, dann geben sie ihrer Hausbank Order, bei der Zentralbank Handgeld zu beschaffen. Und die tauscht ihr Giralgeld gegen die bei der Zentralbank hergestellten Geldscheine bzw. gegen die durch sie (vom Staat) erworbenen Münzen um. Hier wird ein prinzipiell durch ordentliche Leistungspotentiale gedecktes Geld (Kreditgeld) gegen ein etwas seltsam „gedecktes“ (s. o.) Geld getauscht. Der Bargeldumlauf kennt keine Tilgung. Insofern gibt es hier auch keinen Mechanismus der Geldvernichtung (s. o.). Für einen zerstörten Geldschein wird immer wieder ein neuer gedruckt. So ist es gut, dass durch die begrenzte Nachfrage nach Bargeld die Geldverknappung nicht ganz aus dem Ruder läuft. Aus dem oben Gesagten geht nämlich hervor, dass der Geldnutzer es selbst in der Hand hat, wie viel Staatsgeld und ob Staatsgeld überhaupt auf den Markt gelangt: Wenn er es nicht abruft, bleibt es unberührt im Safe.
Die Deckung des Kreditgeldes sollte natürlich eine 100%-ige sein. Ist sie aber nicht. Der Grund? – Bonitätsprüfer sind auch nur Menschen. Besonders augenfällig ist das dort, wo es um die Bonitätsprüfung beim Kreditnehmer Staat geht. Es muss also immer mit Tilgungsausfällen gerechnet werden, was mehr oder weniger Inflation zur Folge hat. Eine Kreditgeldwirtschaft nimmt allerdings nur dann Schaden, wenn die Gläubiger und ihre Sekundärgläubiger das Ausbuchen fauler Kredite (übrigens ein legitimer Weg der unabdingbaren Geldverknappung!) nicht überstehen. Dann übersteigt eines Tages der nominale Wert des auf dem Markt befindlichen Geldes den nominalen Wert der durch die Gläubiger ermittelten Leistungsvermögen der Schuldner – ein idealer Nährboden für Inflation.