Einige vorläufig Überlegungen zu Waffen – Sicherheit – Opfern
„Bewaffnen oder nicht bewaffnen?“, das ist hier die Frage. Wie hält es der Liberale mit der „Wumme“ für den Bürger?
Gewaltmonopol und öffentliche Sicherheit
Ausgangs- und Bezugspunkt ist das bestehende Gewaltmonopol des Staates. Die herrschende Realität gilt es mit Grundsatzfragen zu verknüpfen. Die Frage der Regulierung von Waffenbesitz in einem funktionierenden Rechtsstaat ist nicht moralisch begründbar, sonder allein rechtlich. Ein Staat kann nicht auf heteronomer Moral, auf einer selektiven Moralvorstellung, die allen Bürgern übergestülpt wird, aufgebaut sein. Stattdessen muss gleiches Recht für alle gelten. Die vornehmste Aufgabe des Staates ist es, für öffentliche Sicherheit zu sorgen und die persönliche Sicherheit so weit wie irgend möglich zu gewährleisten. Hier bestehen subsidiäre Spielräume, einerseits, weil die Polizei nicht überall sein kann, andererseits weil es auch ein Recht des Individuums auf Selbstverteidigung gibt. Da die öffentliche Sicherheit Aufgabe des Staates ist, beschränkt sich der private Waffenbesitz auf den „Hausgebrauch“. Offenes und verdecktes Tragen von Waffen ist dementsprechend kein Bürgerrecht.
Keine Kriegswaffen
Die Frage ist nun, ob eine Schusswaffe, und wenn ja, welche Art von Schusswaffe, eine bessere Selbstverteidigung ermöglicht als keine. Aufgrund des Gewaltmonopols und des allgemeinen Friedens sind alle Kriegswaffen ausgeschlossen, das gilt nicht nur für schweres Gerät wie Panzer und Artillerie, sondern auch für Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Sturmgewehre (technisch Maschinenkarabiner). In Frage kommen daher zum Zwecke der Selbstverteidigung Handfeuerwaffen, genauer zwar Kurzwaffen (Pistolen, Revolver), wenn man von Jägern und ihren Waffen (hier sind ebenfalls Maschinenkarabiner verboten) sowie Sportschützen absieht. Voraussetzung für das Führen einer Waffe ist – und sollte stets im Sinne des Gemeinwohls sein – ein Eignungstest, der regelmäßig erneuert werden muss. Hinzu kommt eine sachgerechte Aufbewahrung der Waffen.
Theorie, Empirie, Praxis
Gemeinhin wird für den privaten Waffenbesitz angeführt, dass Waffen einer besseren Verteidigung und Abschreckung dienen, und es keine Korrelation zwischen Verfügbarkeit von Waffen und Häufigkeit von Straftaten geben (Stichwort: Tötungsdelikt).
Wer sich die rasch zugängliche Literatur anschaut, kann zu folgenden Ergebnissen gelangen (in der wissenschaftlichen Erforschung werden statistisch nicht befriedigende Daten kritisiert – jede der nachfolgenden Aussagen dürfte in den teils vehement geführten Auseinandersetzungen eine Gegenposition finden):
- Waffen in Bürgerhand sorgen nicht für mehr Schutz und auch nicht für weniger Todesfälle oder Schusswaffenverletzungen.
- Es gibt keine Bestätigung für die Auffassung: mehr öffentliche Sicherheit entsteht durch mehr Waffen in Bürgerhand. Waffenbesitz und Zahl der Straftaten (Gewaltstraftaten je Waffe) sind international nicht korreliert.
- Historische, ökonomische, soziale und weitere Ursachen spielen eine maßgebliche Ursache für die nationale Sicherheitslage. Japan hat beispielsweise Schusswaffen praktisch verboten und es gibt keine Schusswaffenopfer. In Großbritannien wurde ein besonders restriktives Schusswaffengesetz in den 1990er Jahren erlassen, ohne dass (zunächst) ein drastisches Absinken der Straftaten erfolgte. In den USA gehen Konflikte zwischen Bürgern überproportional häufig tödlich aus. In Südafrika ist die Wahrscheinlichkeit bei einem Mord erschossen zu werden 150 mal größer als in Deutschland. Die Zahl der Schusswaffentoten ist in den USA rund sechs Mal höher als in Deutschland, wo es weniger Waffen gibt. Generalisierungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.
- Herausragende Bedeutung für die öffentliche und private Sicherheit kommt – multifaktorielle Begründungen berücksichtigt – dem wirksamen Gewaltmonopol des Staates zu. Das gilt entsprechend für eine zentrale, legitime Autorität in Stammesgesellschaften. Die dominierende Auffassung in der Bevölkerung sieht die öffentliche Sicherheit durch Waffenverbreitung als gefährdet und als Missstand an.
- Illegale Waffen scheinen häufig Diebstähle legaler Waffen zu sein, das galt einem behördlichen Bericht zufolge zumindest für Deutschland bis zur Jahrtausendwende, weshalb das Waffengesetz erheblich verschärft wurde – erklärtermaßen mit Erfolg: die Zahl der Diebstähle ist demnach deutlich gesunken. In den USA soll es vergleichbare Beschaffungskriminalität geben.
- Eine in den USA als verbreitetet geltende Position hält den Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Schusswaffen und Toten durch Schusswaffen für signifikant, weltweit (Harvard Injury Control Research Center: Auswertung der wissenschaftlichen Literatur: mehr Waffen, mehr Tote in den US. In den USA gehen Konflikte zwischen Bürgern überproportional tödlich aus, bei erheblichen regionalen Unterschieden.
- Das Hauptproblem beim Missbrauch von Schusswaffen ist nicht der Bürger, sondern der Schusswaffengebrauch in kriminellen Milieus. Zugleich haben in Deutschland nur 0,2% der verurteilten Straftäter eine Schusswaffe benutzt. Mit gestohlenen Jagdwaffen werden im Übrigen nur verschwindend wenige Straftaten begangen; eine stärkere Regulierung als die bei den Jägern erscheint kaum vorstellbar.
Insgesamt scheint es keinen Konsens für die Gründe unterschiedlicher Phänomene von Waffenbesitz und Todeszahlen durch Schusswaffen zu geben, stattdessen bestehen rivalisierende Erklärungsansätze. Bemerkenswert erscheint die Feststellung des Harvard Research Centers, dass der Schusswaffenbesitz zu Hause das Tötungsrisiko erheblich erhöht.
In den USA scheint das Bild auch regional uneindeutig zu sein. Angesichts von mehr als 300 Millionen legaler Schusswaffen, das ist fast eine pro Bürger jedweden Alters, ist schwer nachvollziehbar wie hier mehr Sicherheit durch noch mehr Schusswaffen erreicht werden kann. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass Waffen offenbar mehr zur Bedrohung als zur Verteidigung eingesetzt werden und eine Waffe zu Hause das Tötungsrisiko erhöht.
Für Deutschland ist vor diesem Hintergrund kein starkes Argument für eine Umkehr des Trends einer sehr restriktiven Ausgabe von Schusswaffen in Verbindung mit einer Tauglichkeitsprüfung zu erkennen. Das schließt indes eine vermehrte Erlaubnis für Bürger nach bestandenem Eignungstest nicht aus. Regulierung durch Registrierung und Lizensierung ist für Waffen, die kein Gut wie jedes andere sonst sind, nützlich und geboten. Das gilt auch im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit – das Recht auf Selbstverteidigung ist abzuwägen mit dem erkennbaren Nutzen und der Gefährdung von Mitmenschen. Die These: eine Waffe schützt, trifft keineswegs eindeutig zu.
Michael von Prollius