Die Notwendigkeit eines Staates begründen Vertragstheoretiker wie folgt: Bilaterale Verträge können letztlich nicht ohne eine dritte Kraft durchgesetzt werden, weil keine der beiden Seiten die Durchsetzung des Vertrages erzwingen kann.
Für den ungarischen Philosophen Anthony de Jasay enthält diese Sicht mehrere logische Fehler:
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- Die Parteien sollen nicht in der Lage sein, eine Übereinkunft über die Durchsetzung ihrer Verträge zu erzielen. Zugleich sollen sie aber eine Übereinkunft über die Etablierung einer dritten Partei bilden können, die die Verträge durchsetzt.
- Sobald die beiden Parteien in der Lage sind, eine dritte Gruppierung zu beauftragen, benötigen sie diese zusätzliche Kraft nicht mehr. Sie können sich dann allemal auf die Durchsetzung ihrer Verträge einigen und auf freie Kooperation vertrauen.
- Was passiert, wenn die dritte Partei ein Interesse der Vertragspartner durchsetzen soll, das den Interessen der dritten, vermeintlich neutralen Kraft widerspricht, ihr vielleicht sogar schadet?
Auch über diese Überlegungen hinaus hält de Jasay den Staat nicht für die Einhaltung von Verträgen notwendig. Für den Fall, dass jemand betrügt, hat das gravierende Nachteile – insbesondere für ihn selbst: Er kann dieselbe Person nicht noch einmal betrügen. Der Betrug spricht sich herum. Der Betrüger kann kaum noch andere Personen betrügen. Und er erleidet Nachteile, weil er als Betrüger verdächtigt wird („Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“). Außerdem haben alle anderen ein Interesse an einer Einhegung des Betrügers, einerseits um nicht selbst geschädigt zu werden, andererseits um das auf Vertrauen basierende System aufrecht zu erhalten.
Vermutlich wird ein marginaler Rest von Betrügern übrig bleiben. Das gilt aber für beide Welten, die Welt ohne und die mit Staat. Die Nachteile in der Welt mit Staat sind jedoch weitaus gravierender, weil hier der Staat für alle möglichen Dinge missbraucht wird, die jenseits der Einhegung des Betrügers liegen. Außerdem wohnt dem Staat die Tendenz zu einer unbeschränkten Ausdehnung inne.
Vertragstheorien sind daher ungeeignet, der Ausdehnung des Staates Einhalt zu gebieten. Und praktisch hat keine Verfassung auf dieser Welt jemals dauerhaft die Macht und Ausdehnung der Regierung wirksam beschränkt. Eine beschränkte Regierung ist ein Widerspruch in sich. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Mitglieder der Regierung der Auffassung sind, sie könnten immer und immer mehr „Gutes“ tun.